Ausbildungsordnung Stadtmusik Wehr 1859 e.V.
1 Aufbau der Ausbildung
Ausbildungsziele:
- Praxisbezogene musikalische Ausbildung von Jungbläserinnen und Jungbläsern in Instrumenten- und Orchesterspiel, Musiktheorie, Rhythmik und Gehör
- Integration der Jugendlichen in das Vereins- und Verbandsleben
- Nachwuchsförderung für die Stadtmusik Wehr
Das erste Jahr:
- Instrumentenkreisel
- Vorstellung aller Instrumente des Blasorchesters
- Erlernen erster musikalischer Grundlagen
- Start: kurz nach der Anmeldung (findet Mittwochs statt) - Instrumentalausbildung im Turnus des Schuljahres: wöchentliche praktische Ausbildung auf einem Blas- oder Schlaginstrument in Kleingruppen oder Einzelunterricht
- Orchesterkurs: Vorbereitung auf das Spielen in der Zukunftsmusik (Start nach den Herbstferien – Mittwochs)
- Zukunftsmusik: Ab Januar wöchentliche Proben im Ausbildungsorchester der Stadtmusik Wehr
- Mitwirkung an öffentlichen Auftritten (Konzerte)
Grundstufe (ca. 3 Jahre)
- wöchentlicher Instrumentalunterricht bei professionell ausgebildeten Lehrern
- wöchentliches gemeinsames Orchestermusizieren im Ausbildungsorchester
- Mitwirkung an öffentlichen Auftritten (Konzerte)
- Erwerb des Junior-Leistungsabzeichen und des Leistungsabzeichens in Bronze des Blasmusikverbandes
Hauptstufe (min. 3 Jahre)
- wöchentliche praktische Ausbildung auf einem Blasmusikinstrument in Kleingruppen
- wöchentliches gemeinsames Orchestermusizieren in der Jugendkapelle
- Mitwirkung an öffentlichen Auftritten (Konzerte, Fasnacht)
- Teilnahme an Wertungsspielen
- Erwerb des Leistungsabzeichens des Blasmusikverbandes in Silber
2 Schuljahr
Das Schuljahr der Stadtmusik Wehr beginnt am 01. September und endet am 31. August des darauf folgenden Jahres. Es gilt die Ferien- und Feiertagsordnung der allgemeinbildenden Schulen in Wehr.
3 Unterrichtserteilung
Die Instrumentalausbildung erfolgt in Kooperation mit der MUSÄK Musikschule Bad
Säckingen.
Der Unterricht wird in der Regel von Montag bis Freitag in der Zeit von 13.00 Uhr bis
20.00 Uhr erteilt.
Der Unterricht dauert
- im Instrumentalunterricht 30 oder 45 Minuten als Einzelunterricht oder Gruppenunterricht
Die Orchesterproben im Verein dauern
- im Instrumentenkreisel 45 Minuten
- im Ausbildungsorchester 60 Minuten
- in der Jugendkapelle 90 Minuten
Die Zuteilung der Schüler zu den Lehrkräften erfolgt in Absprache zwischen Verein und MUSÄK. Ein Anspruch auf eine bestimmte Lehrkraft besteht nicht.
Die für den Unterricht erforderlichen Lernmittel (Instrument, Noten etc.) sind nicht im Ausbildungsbeitrag enthalten. Ein Instrument kann entgeltlich ausgeliehen werden. Kinder von Aktiv- und Passivmitgliedern der Stadtmusik Wehr bekommen ein Leihinstrument kostenlos zur Verfügung gestellt.
Die Schüler sind zum regelmäßigen Besuch des Unterrichts und der von den jeweiligen Lehrkräften festgelegten Ergänzungsveranstaltungen verpflichtet. Mehrmaliges unentschuldigtes Fehlen kann zum Ausschluss führen.
Der Schüler oder seine Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, rechtzeitig der Lehrkraft mitzuteilen, wenn der Unterricht nicht besucht werden kann.
Die Vereinsmitgliedschaft bei der Stadtmusik Wehr beinhaltet gemeinsame Proben im jeweiligen Orchester, die Teilnahme an Probenwochenenden, Konzerten und Vereinsveranstaltungen.
4 Instrumente
Grundsätzlich sollte der Schüler das für den jeweiligen Unterricht erforderliche Instrument besitzen. Es empfiehlt sich vor der Anschaffung den Rat des Fachlehrers einzuholen.
Im Rahmen vorhandener Möglichkeiten können den Schülern Instrumente mietweise überlassen werden. Die monatliche Leihgebühr für Instrumente beträgt 13€.
Kinder von Aktiv- und Passivmitgliedern der Stadtmusik Wehr bekommen ein Leihinstrument kostenlos zur Verfügung gestellt.
Über Einzelheiten der Pflege hat sich der Teilnehmer bei der Lehrkraft zu informieren.
Für Verlust und Beschädigung haben die Entleiher bzw. die gesetzlichen Vertreter in vollem Umfang einzustehen. Es wird der Abschluss einer Haftpflichtversicherung empfohlen.
Instrument und Zubehör dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
5 Beiträge/Ausbildungszeit
Instrumentenkreisel: mittwochs, nach den Pfingstferien bis zu den Sommerferien Einmalbetrag 50€ - zu überweisen zum 01.07. an Stadtmusik Wehr 1859 e.V. IBAN DE74 6845 2290 0029 0129 03 BIC SKHRDE6WXXX Sparkasse Hochrhein
Grund- und Hauptstufe: Die Beiträge für den Instrumentalunterricht sind grundsätzlich monatlich an die MUSÄK zu entrichten. Die Zahlung der Unterrichtsgebühren erfolgt durch Einzugsermächtigung im Lastschriftverfahren. Es gilt dazu die Entgeltordnung der Musikschule Bad Säckingen (www.musaek.de).
Gebühren für den Instrumententalunterricht (ab 01.09.2022):
- Einzelunterricht 30 Minuten: 79 €
- 30 Min 2er Gruppe 46 € (nur während der Grundstufe möglich)
- 2-er Gruppenunterricht 45 Minuten: 61,50 €
- 3-er Gruppenunterricht 45 Minuten: 41,50 €
Die Stadtmusik Wehr bietet kostenfrei die Orchesterausbildung und Noten in den jeweiligen Ausbildungsorchestern sowie Theoriestunden zur Vorbereitung auf die Leistungsabzeichen. Die Instrumentenleihgebühr beträgt 13€. Sie entfällt für die Kinder von Aktiv- und Passivmitgliedern.
In begründeten Einzelfällen wird der Einzelunterricht von Seite der Stadtmusik Wehr subventioniert.
Die Ausbildungszeit beginnt mit der Anmeldung zur Instrumentalausbildung und endet in der Regel mit dem Erreichen des Jungmusikerleistungsabzeichens in Silber.
Eine Änderung der Ausbildungsbeträge wird rechtzeitig vor Beginn des neuen Schuljahres von der MUSÄK bekanntgemacht. Schüler und Eltern werden über Änderungen informiert.
6 Anmeldung, Abmeldung, Ummeldung
Anmeldungen sind jährlich möglich. An einem Informationstag können sich interessierte Kinder und deren Eltern informieren, die Ausbilder kennenlernen und sich offiziell anmelden. (Spätere Anmeldungen sind ebenso möglich).
Abmeldungen für den Instrumentalunterricht bei der MUSÄK sind nur zum Ende des Schuljahres für das folgende Schuljahr möglich. Sie müssen dem Ausbildungsleiter der Stadtmusik Wehr spätestens bis zum 25.05. für das neue Schuljahr schriftlich zugegangen sein. Eine zu spät eingegangene Abmeldung kann nicht berücksichtigt werden; für das folgende Schuljahr besteht weiterhin Zahlungspflicht.
In besonders begründeten Einzelfällen (z. B. Krankheit, Wegzug außerhalb des Landkreises Waldshut) kann eine Ausnahme zugelassen werden.
Mündliche sowie gegen über Lehrkräften abgegebene Um- und Abmeldungen sind nicht rechtswirksam.
Zu Beginn eines neuen Ausbildungskurses besteht eine Probezeit bis zum 15. Oktober. Gebührenpflicht besteht für die gesamte Probezeit.
Abmeldungen aus dem Verein der Stadtmusik Wehr sind schriftlich an den Jugendleiter unter ausbildung@stadtmusik-wehr.de zu senden.
7 Datenschutz
Die Daten werden von der Stadtmusik Wehr ausschließlich für interne Zwecke und Meldezwecke gegenüber dem Verband und den direkten Partnern (MUSÄK Musikschule Bad Säckingen etc.) verwendet und absolut vertraulich behandelt.
Im Rahmen des Urheberrechts weisen wir darauf hin, dass wir während unserer Veranstaltungen fotografieren und diese Fotos gerne für die Homepage oder eigenes Werbematerial verwenden möchten. Bitte teilen Sie uns schriftlich mit, wenn Sie nicht damit einverstanden sind, dass ein Foto, auf dem Ihr Kind abgelichtet wurde, verwendet werden soll.
8 Inkrafttreten
Die Schulordnung tritt mit Beginn des Schuljahres 2022/2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die seit dem Schuljahr 2019/2020 bestehende Ausbildungsordnung außer Kraft.
Wehr, den 30. April 2022 gez. Harald Vesenmeier, 1. Vorsitzender